Informationen zur Gänsejagd*
Wildgänse aus arktischen Brutgebieten überwintern in großer Zahl in Westeuropa. Sie stellen in Niedersachsen in vielen Rastgebieten wertbestimmende Vogelarten dar und sind nach den Vorgaben internationaler Richtlinien (EU-Vogelschutzrichtlinie) und Konventionen (Ramsar-Konvention, Bonner Konvention, Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt) zu schützen.Als Zugvögel, die zwischen den Brutgebieten Nordeuropas und Sibiriens und den Überwinterungsgebieten in Mittel- und Westeuropa jährliche Wanderungen unternehmen , stellen sie einen Teil des internationalen Naturerbes dar.
Die Zunahme der Individuenzahlen einiger Arten, wie z.B. der Nonnengans, ist vor allem Schutzmaßnahmen seit den 1950er Jahren zu verdanken und vor allem durch die Bestandserholung begründet.
Ihre Wiederkehr in die niedersächsischen Feuchtgebiete als Brut- und Gastvögel stellt den womöglich größten Erfolg internationaler Schutzbemühungen seitens zahlreicher Staaten wie auch Naturschutz-Organisationen dar.
Populationen nehmen nicht unbegrenzt zu, sondern regulieren sich durch natürliche Mechanismen im Brutgebiet, auf dem Zug und im Winterquartier selbst.
Niedersachsen hat in den letzten Jahren wirksame, fachlich anerkannte und von breiter Akzeptanz bei der landwirtschaft getragene Schutzmaßnahmen für durchziehende, rastende und überwinternde Gänse und Schwäne ergriffen, die den Anforderungen von Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen entsprechen und somit die internationalen Schutzerfordernisse beispielgebend umsetzen.
In vielen Regionen Niedersachsens sind die Scharen der Gänse und Schwäne im Herbst, im Winter und im Frühjahr heute so landschaftsprägend, dass sie die Entwicklung eines naturerlebnisorientierten Tourismus und die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft ermöglichten.
Eine Gänsebejagung – insbesondere der Arten Blässgans, Saatgans, Ringelgans und Nonnengans - dagegen ist aus wirtschaftlichen Gründen sowie aus Gründen des internationalen Natur- und Artenschutzes sowie des Tierschutzes strikt abzulehnen. Mit großer Sorge betrachtet der NABU die jährlich stattfindende, illegale Bejagung von Gänsen mit ganzjähriger Schonzeit in Niedersachsen. Immer wieder werden Individuen geschützter Arten wie Bless-, Saat- oder Nonnengans erlegt. Gleiches gilt für den Höckerschwan, der zumeist gemeinsam mit den geschützten Zwerg- und Singschwänen rastet. Derartige Verwechslungen geschehen teilweise aus Unkenntnis, oftmals aber vorsätzlich. In beiden Fällen handelt es sich um klare Verstöße gegen geltendes Jagd- und Tierschutzrecht.
Gründe des Naturschutzes
- Niedersachsen trägt eine hohe Verantwortung zum Schutz ziehender und rastender Gänse-Populationen, die aus Brutgebieten zu uns kommen, die Tausende von Kilometern entfernt sind. Die Vögel sind von intakten und störungsarmen, ausreichend großen Rast- und Nahrungsgebieten abhängig. Eine Bejagung führt zu massiven Störungen und in keinrr Weise zu einem verbesserten Schutz der Gänse
- Jagd erhöht die Fluchtdistanzen der Vögel erheblich. Dadurch wird die Fitness der Tiere beeinträchtigt, der Fraßdruck auf landwirtschaftlichen Flächen wird erhöht. Zudem werden potenziell nutzbare Rastgebiete entwertet, die Tragfähigkeit und Eignung der Gebiete für die Vögel nimmt ab.
- In den rastenden Scharen finden sich immer wieder Individuen der weltweit bedrohten Zwerggans, die nur unter optimalen Bedingungen und mit guter Optik z.B. von den verwandten Blessgänsen unterschieden werden können. Für die Zwerggans ist Niedersachsen ein wichtiges Zwischenrastgebiet auf dem Weg in die Niederlande. Die EU Vogelschutzrichtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, für diese seltenste Gänseart wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Jagd auf Zwerggänse bzw. auf die mit ihr leicht zu verwechselnde Blessgans verbietet sich daher
- Durch die von der Wasservogeljagd ausgehenden Störungen werden auch andere wertbestimmende Gastvogelarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, bei der Rast und Nahrungssuche beeinträchtigt, wie Kiebitz, Goldregenpfeifer und Großer Brachvogel und viele mehr.
- Für eine „nachhaltige jagdliche Nutzung“ von Gänsepopulationen wandernder Arten besteht aus Sicht des Naturschutzes kein Anlass und auch kein Handlungsbedarf. Aufgrund ihrer Ökologie als Langstreckenzieher ist eine „nachhaltige Nutzung“ ebenso wie eine „Populationsregulation“ durch Jagd ohnehin unmöglich.
- Saat-, Bläß- und Ringelgänse konnten in Niedersachsen bislang nicht als verantwortliche Arten für erhebliche Ertragsminderungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen identifiziert werden. Für Nonnen-, Grau-, Kanada- oder Nilgans gibt es vereinzelt Nachweise, deren volkswirtschftliche Bedeutung aber geringfügig zu bewerten ist.
Wirtschaftliche Gründe
- Bejagte Gänse werden scheuer und ziehen sich in ungestörte Teilflächen zurück. Dort wird der mögliche Schaden auf Grünland- und Ackerflächen verstärkt.
- Durch Unruhe und vermehrtes Umherfliegen verbrauchen sie mehr Energie und entsprechend Nahrung, was ebenfalls zu vermehrten Schäden führen kann. Jagd vergrößert daher die Konflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft in den Gänserastgebieten.
- Die Gänse halten auch gegenüber anderen, harmlosen Störreizen große Abstände ein. Eine touristische Nutzung des Naturschauspiels der großen Gänsescharen wird dadurch erschwert oder gar unmöglich.
Gründe des Tierschutzes
- Bei der aktuell üblichen Jagd mit Schrot auf dem Morgenflug oder am Schlafplatz werden zahllose Gänse nur angeschossen, die später eingehen oder stark verletzt überleben.
- Vergiftungserscheinungen durch den verbotene aber noch immer übliche Einsatz von Bleischrot führt durch die Aufnahme bei der Nahrungssuche sowie bei angeschossenen Vögel zu qualvollem Leiden.
- Gänsefamilien halten jahrelang zusammen. In den niedersächsischen Rastschwerpunkten können regelmäßig die Elterntiere mit ihren Jungvögeln im Familienverband beobachtet werden. Die Jagd zerstört die Sozialstruktur und verstößt gegen die jagdlichen Grundregeln auch des deutschen Jagdrechts, Junge führende Tiere nicht zu bejagen. Jungtiere sind auf die Begleitung durch ihre Eltern bis mindestens in den ersten Sommer angewiesen. Jungvögel ohne Eltern haben keine Überlebenschance.
- Für die Gänsejagd gibt es hierzulande keinen vernünftigen Grund. Sie ist weder tauglich um Schaden in der Landwirtschaft zu verhüten oder Populationen zu regulieren.
- Die Einführung von Jagdzeiten für nordische Gänse würde schwerwiegende Nachteile für Naturtourismus, regionaler Wirtschaftskraft und Naturschutz bedeuten.
Wir fordern daher, die Gänsejagd in den Bundesländern weder zeitlich noch auf weitere Arten auszuweiten, sondern vielmehr auch die Jagd auf Grau- und Kanadagans sowie den Höckerschwan einzustellen.
Zudem fordern wir die Bundesländer auf, illegale Übergriffe auf Gänse und Schwäne mit allen verfügbaren Mitteln des Strafrechtes zu ahnden.
ZUR PETITION>>
*Text entlehnt einer gemeinsamen Erklärung des NABU LV Niedersachsen